Aktuelle Daten und Fristen sofort sichern.
Überschuldung vermutet, aber die Buchhaltung ist nicht aktuell?
Wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebs unklar ist, braucht die Geschäftsführung belastbare Zahlen. Eine veraltete oder unvollständige Buchhaltung erschwert genau diese Beurteilung.
Wenn es so aussieht, sollten wir anfangen.
- Liquidität ist angespannt, aber aktuelle Auswertungen fehlen.
- Verbindlichkeiten, Debitoren und laufende Verpflichtungen sind nicht sauber zusammengeführt.
- Es besteht Sorge um Überschuldung, doch Zwischenzahlen lassen sich nicht zuverlässig erstellen.
Ordnen. Aufarbeiten. Begleiten.
- Buchhaltung und offene Posten mit Priorität aufarbeiten.
- Aktuelle Konten, Bankstände und bekannte Verpflichtungen zusammenführen.
- Fehlende Belege und ungeklärte Sachverhalte sichtbar machen.
- Grundlagen für Zwischenabschluss und fachliche Beurteilung vorbereiten.
Kein Grossprojekt. Ein sauberer nächster Schritt.
Buchhaltungsstand auf einen belastbaren Stichtag bringen.
Offene und ungeklärte Positionen transparent darstellen.
Mit Treuhand und gegebenenfalls Rechtsberatung die gesetzlichen nächsten Schritte beurteilen.
Was wir nicht versprechen.
- WERKOFFICE stellt nicht allein fest, ob eine Gesellschaft rechtlich überschuldet ist.
- Art. 725b OR enthält bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung konkrete Pflichten; in einem akuten Fall gehört die rechtliche und fachliche Beurteilung in professionelle Hände.
Diese Seite beschreibt administrative und buchhalterische Unterstützung. Sie ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei rechtlich oder steuerlich relevanten Fragen ziehen wir bei Bedarf die passende Fachperson bei.
Finanzielle Krise / Überschuldungsverdacht melden
Wir brauchen keine perfekte Erklärung, sondern den aktuellen Datenstand. Wichtig ist, wie aktuell die Buchhaltung ist und ob bereits eine konkrete Frist läuft.
Häufig gefragt.
Was sagt das OR bei Überschuldungsverdacht?
Art. 725b OR sieht bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung unverzügliche Zwischenabschlüsse zu Fortführungs- und Veräusserungswerten und weitere Pflichten vor. Die konkrete Anwendung muss fachlich beurteilt werden.
Kann WERKOFFICE einen Zwischenabschluss erstellen?
Wir können die Buchhaltung und Datengrundlagen aufarbeiten. Ob ein formeller Zwischenabschluss erstellt oder geprüft werden muss, wird mit den dafür zuständigen Fachpersonen abgestimmt.
Soll ich warten, bis die Buchhaltung perfekt ist?
Nein. Bei finanzieller Krise ist gerade die schnelle Herstellung einer belastbaren Datengrundlage wichtig.
Schick uns zuerst, was bereits da ist.
Prüfschreiben, Behördenschreiben oder vorhandene Unterlagen sind ein besserer Anfang als weitere Tage Ungewissheit.