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Revision / MWST

MWST-Kontrolle angekündigt? Buchhaltung und Unterlagen vorbereiten

Bei einer MWST-Kontrolle teilt die ESTV mit, welche Kontrollperiode und welche Unterlagen benötigt werden. Wenn Buchhaltung oder Abstimmungen im Rückstand sind, zählt jetzt ein sauberer Arbeitsplan.

Wenn es so aussieht, sollten wir anfangen.

  • Buchhaltung oder Jahresabschlüsse der Kontrollperiode sind noch nicht vollständig.
  • Umsatz- und Vorsteuerabstimmungen fehlen oder sind nicht nachvollziehbar.
  • Kontenblätter, Belege und MWST-Abrechnungsgrundlagen liegen an verschiedenen Orten.

Ordnen. Aufarbeiten. Begleiten.

  • Kontrollperiode und verlangte Unterlagen in eine Arbeitsliste übersetzen.
  • Buchhaltung, Kontenblätter und MWST-Abrechnungsunterlagen zusammenführen.
  • Umsatz- und Vorsteuerabstimmungen soweit möglich vorbereiten.
  • Digitale Unterlagen geordnet für ESTV oder Prüftermin bereitstellen.

Kein Grossprojekt. Ein sauberer nächster Schritt.

01

Ankündigung und Kontrollperiode erfassen.

02

Buchhaltungsstand und fehlende Perioden bestimmen.

03

Abstimmungen und Unterlagen systematisch aufarbeiten.

04

Dossier vor Einreichung oder Termin auf Vollständigkeit prüfen.

Was wir nicht versprechen.

  • Komplexe steuerrechtliche Würdigungen werden bei Bedarf mit einer Steuerfachperson geklärt.
  • Fehlende Belege oder Geschäftsvorfälle werden nicht konstruiert.
DIREKT / MWST-Kontrolle angekündigt? Buchhaltung und Unterlagen vorbereiten

MWST-Kontrolle melden

Hier geht es direkt um deine MWST-Kontrolle. Trag ein, was bereits bekannt ist; unbekannte Perioden, Termine oder Buchhaltungsstände dürfen offen bleiben.

Fallaufnahme / Revision / MWST
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01 / 03
01 / Dein Fall

Was ist bereits klar?

Hier geht es direkt um deine MWST-Kontrolle. Trag ein, was bereits bekannt ist; unbekannte Perioden, Termine oder Buchhaltungsstände dürfen offen bleiben.

Was du noch nicht weisst, lässt du einfach leer. Du kannst trotzdem weiter.

Optional. Heute oder später – wenn noch kein Termin feststeht, einfach leer lassen.
02 / Unterlagen

Zeig uns, was schon da ist.

Ein Schreiben, eine Prüfankündigung oder vorhandene Unterlagen sagen oft mehr als zehn zusätzliche Fragen. Du musst vorher nichts schön sortieren.

PDF, JPG, PNG, WebP oder HEIC/HEIF · max. 20 Dateien · 3 MB pro Datei · 20 MB total. Grössere Unterlagen: mail@werkoffice.ch
03 / Kontakt

Wie erreichen wir dich?

Nur noch die Kontaktdaten. Danach wird der Fall direkt dem Thema «MWST-Kontrolle angekündigt? Buchhaltung und Unterlagen vorbereiten» zugeordnet.

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3 kurze Schritte · Unterlagen können direkt mitgesendet werden

Häufig gefragt.

Welche Unterlagen kann die ESTV verlangen?

Die ESTV nennt unter anderem detaillierte Bilanzen und Erfolgsrechnungen, Buchhaltungen, Kontenblätter, MWST-Unterlagen sowie Umsatz- und Vorsteuerabstimmungen.

Kann die Kontrolle bei einer Treuhand stattfinden?

Die ESTV weist darauf hin, dass dies nach Vereinbarung möglich sein kann, sofern die nötigen Unterlagen und auskunftspflichtigen Personen verfügbar sind.

Was, wenn die Buchhaltung noch nicht fertig ist?

Dann sollte zuerst geklärt werden, was innerhalb der Frist belastbar aufgearbeitet werden kann und welche Punkte offen bleiben.

Offizielle Informationen zum Thema ESTV – MWST-Kontrolle ↗ ESTV – Unterlagen für die MWST-Kontrolle ↗
AKTUELLE LAGE / JETZT

Schick uns zuerst, was bereits da ist.

Prüfschreiben, Behördenschreiben oder vorhandene Unterlagen sind ein besserer Anfang als weitere Tage Ungewissheit.

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