Ankündigung und Kontrollperiode erfassen.
MWST-Kontrolle angekündigt? Buchhaltung und Unterlagen vorbereiten
Bei einer MWST-Kontrolle teilt die ESTV mit, welche Kontrollperiode und welche Unterlagen benötigt werden. Wenn Buchhaltung oder Abstimmungen im Rückstand sind, zählt jetzt ein sauberer Arbeitsplan.
Wenn es so aussieht, sollten wir anfangen.
- Buchhaltung oder Jahresabschlüsse der Kontrollperiode sind noch nicht vollständig.
- Umsatz- und Vorsteuerabstimmungen fehlen oder sind nicht nachvollziehbar.
- Kontenblätter, Belege und MWST-Abrechnungsgrundlagen liegen an verschiedenen Orten.
Ordnen. Aufarbeiten. Begleiten.
- Kontrollperiode und verlangte Unterlagen in eine Arbeitsliste übersetzen.
- Buchhaltung, Kontenblätter und MWST-Abrechnungsunterlagen zusammenführen.
- Umsatz- und Vorsteuerabstimmungen soweit möglich vorbereiten.
- Digitale Unterlagen geordnet für ESTV oder Prüftermin bereitstellen.
Kein Grossprojekt. Ein sauberer nächster Schritt.
Buchhaltungsstand und fehlende Perioden bestimmen.
Abstimmungen und Unterlagen systematisch aufarbeiten.
Dossier vor Einreichung oder Termin auf Vollständigkeit prüfen.
Was wir nicht versprechen.
- Komplexe steuerrechtliche Würdigungen werden bei Bedarf mit einer Steuerfachperson geklärt.
- Fehlende Belege oder Geschäftsvorfälle werden nicht konstruiert.
Diese Seite beschreibt administrative und buchhalterische Unterstützung. Sie ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei rechtlich oder steuerlich relevanten Fragen ziehen wir bei Bedarf die passende Fachperson bei.
MWST-Kontrolle melden
Hier geht es direkt um deine MWST-Kontrolle. Trag ein, was bereits bekannt ist; unbekannte Perioden, Termine oder Buchhaltungsstände dürfen offen bleiben.
Häufig gefragt.
Welche Unterlagen kann die ESTV verlangen?
Die ESTV nennt unter anderem detaillierte Bilanzen und Erfolgsrechnungen, Buchhaltungen, Kontenblätter, MWST-Unterlagen sowie Umsatz- und Vorsteuerabstimmungen.
Kann die Kontrolle bei einer Treuhand stattfinden?
Die ESTV weist darauf hin, dass dies nach Vereinbarung möglich sein kann, sofern die nötigen Unterlagen und auskunftspflichtigen Personen verfügbar sind.
Was, wenn die Buchhaltung noch nicht fertig ist?
Dann sollte zuerst geklärt werden, was innerhalb der Frist belastbar aufgearbeitet werden kann und welche Punkte offen bleiben.
Schick uns zuerst, was bereits da ist.
Prüfschreiben, Behördenschreiben oder vorhandene Unterlagen sind ein besserer Anfang als weitere Tage Ungewissheit.